Üblicherweise muss Praxisinventar, welches Sie neu anschaffen, über einen langen Zeitraum abgeschrieben und kann nicht als einmalige Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die vorgeschriebene Nutzungsdauer kann mehr als 10 Jahre betragen und so steuerliche Nachteile mit sich bringen.
Eine taktisch schlaue Lösung kann hier das Leasing Ihrer Einrichtung darstellen. Schon nach etwa 5 Jahren (63 Monaten) können Sie die Ausgaben steuerlich absetzen. Ein zusätzlicher Vorteil besteht gleichzeitig in der Möglichkeit, Geräte und Praxismöbel unkompliziert durch neuere Modelle auszutauschen und so immer auf dem neuesten technischen Stand zu sein – ein Pluspunkt für Sie und Ihre Patienten.
Sie interessieren sich für das Leasing? Gerne beraten wir Sie umfassend hinsichtlich unterschiedlicher Finanzierungsoptionen für Ihre Praxis. Gemeinsam mit unserem Expertenteam finden Sie garantiert die passende Lösung – individuell auf Sie und Ihre Ansprüche zugeschnitten.